VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Trägt ein zur Ausbildung überwiesener Referendar "für den Berichterstatter" in der mündlichen Verhandlung den …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Trägt ein zur Ausbildung überwiesener Referendar "für den Berichterstatter" in der mündlichen Verhandlung den Sachbericht vor, so liegt darin kein Verfahrensfehler, bejahendenfalls jedoch kein wesentlicher Verfahrensmangel.

2. Die grundsätzliche Beschränkung der Unterrichtsgeldfreiheit auf Studierende, die ihren Wohnsitz in Hessen haben, ist verfassungsgemäß (Bestätigung des Urt. v. 06.09.1967 - OS II 49/65 -).