OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Die Erweiterung einer Fußgängerzone im Stadtkernbereich muß nicht daran scheitern, daß die bisherigen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Erweiterung einer Fußgängerzone im Stadtkernbereich muß nicht daran scheitern, daß die bisherigen Zufahrten betroffener Geschäfte und Gewerbebetriebe beschränkt oder verändert werden.