Die Erweiterung einer Fußgängerzone im Stadtkernbereich muß nicht daran scheitern, daß die bisherigen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Erweiterung einer Fußgängerzone im Stadtkernbereich muß nicht daran scheitern, daß die bisherigen Zufahrten betroffener Geschäfte und Gewerbebetriebe beschränkt oder verändert werden.