OVG Niedersachsen Urteil LS

Ein Anspruch auf Gewährung von Schadensersatz (Besoldungsdifferenz) wegen zu später Beförderung zum …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Anspruch auf Gewährung von Schadensersatz (Besoldungsdifferenz) wegen zu später Beförderung zum Kriminaloberkommissar ist nicht begründet, wenn der Dienstherr zwar bestimmte Beamte auf Grund eines Ermessensfehlers dem Kläger vorgezogen hat, bei pflichtgemäßer Ermessenshandhabung aber voraussichtlich wiederum nicht den Kläger, sondern andere Beamte befördert hätte.