LG Itzehoe · Schleswig-Holstein 4. Zivilkammer Beschluss

Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnung sachverständiger Begutachtung KI-Titel

Zwischenentscheidung · Beschwerdeunzulässigkeit · FamFG · Sachverständigenanordnung · Gerichtskostenfreiheit

Familienrecht Beschwerde verworfen

Tenor

1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg vom 07.03.2022, Az. 42 XVII 19503, wird verworfen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Gründe

1

Die gegen den Beschluss vom 07.02.2022 erhobene Beschwerde ist unzulässig.

2

Die Anordnung sachverständiger Begutachtung und die Auswahl der Sachverständigen durch das Gericht sind als Zwischenentscheidung(en) nicht anfechtbar (BGH, Beschluss v. 23.01.2008, XII ZB 209/06). Gemäß § 58 Abs. 2 FamFG erfolgt die Prüfung von nicht selbständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgehen, vielmehr im Rahmen einer etwaigen Beschwerde gegen die Endentscheidung.

3

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 25 Abs. 2 GNotKG, 81 FamFG.

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