AG Dülmen · Nordrhein-Westfalen Familienrichter Beschluss

AG Dülmen – 6 F 216/10

Familienrecht

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos

geblieben ist.

Bezüglich zu beschließender Maßnahmen betreffend die

elterliche Sorge wird auf das anhängige Sorgerechtsverfahren

6 F 156/09 verwiesen.

Die Kosten des Vermittlungsverfahrens gelten nicht als Kosten

des bereits anhängig gewesenen Sorgerechtsverfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,-- € festgesetzt (§ 45 I Ziff. 3

FamFG)