Berichtigung von Schreibfehlern im Verkündungsvermerk KI-Titel
ZPO § 319 · Berichtigung · Verkündungsvermerk · Schreibfehler
Zivilrecht
Tenor
Das am 1. Februar 2019 verkündete Urteil des Senats – 20 U 193/17 – wird wegen offensichtlicher Schreibfehler im Verkündungsvermerk gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Das Datum 01.02.2018 wird zweimal ersetzt durch das Datum 01.02.2019.
Gründe
1
Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.