OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 20. Zivilsenat Beschluss

Berichtigung von Schreibfehlern im Verkündungsvermerk KI-Titel

ZPO § 319 · Berichtigung · Verkündungsvermerk · Schreibfehler

Zivilrecht

Tenor

Das am 1. Februar 2019 verkündete Urteil des Senats – 20 U 193/17 – wird wegen offensichtlicher Schreibfehler im Verkündungsvermerk gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Das Datum 01.02.2018 wird zweimal ersetzt durch das Datum 01.02.2019.

Gründe

1

Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.