VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Die Untersuchungen und die hieraus sich anschließende Erteilung von Gesundheitszeugnissen durch die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Untersuchungen und die hieraus sich anschließende Erteilung von Gesundheitszeugnissen durch die Gesundheitsämter nach Maßgabe der §§ 17, 18 und 74 BSeuchG sind Verrichtungen, bei denen die Gebührenerhebung durch die Verordnung über die Gebührenerhebung der Gesundheitsämter - GÄGebVO - besonders geregelt ist. Diese Verrichtungen gehören zu den ärztlichen Aufgaben der Gesundheitspolizei und sind nach § 2 GÄGebVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens gebührenfrei.