VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Zur Frage, ob ein Kläger ohne sein Verschulden verhindert war, die Klagefrist einzuhalten, wenn er sich …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage, ob ein Kläger ohne sein Verschulden verhindert war, die Klagefrist einzuhalten, wenn er sich darauf beruft, er habe den in der Rechtsmittelbelehrung enthaltenen Satz "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden" dahin mißverstanden, diese Tatsachen und Beweismittel müßten innerhalb der Klagefrist angegeben werden.

2. Einzelfall der Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist (insoweit ohne grundsätzliche Bedeutung).