Beiladung wegen Berührung rechtlicher Interessen KI-Titel
Beiladung · VwGO · Anwaltsgerichtshof
Berufsrecht
Tenor
Herr Rechtsanwalt X. F., D.-straße. N01, 0000 I. wird gem. § 65 VwGO hiermit beigeladen, da durch die Entscheidung des Senats seine rechtlichen Interessen berührt werden.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.