Anwaltsgerichtshof NRW 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs Beschluss

Beiladung wegen Berührung rechtlicher Interessen KI-Titel

Beiladung · VwGO · Anwaltsgerichtshof

Berufsrecht

Tenor

Herr Rechtsanwalt X. F., D.-straße. N01, 0000 I. wird gem. § 65 VwGO hiermit beigeladen, da durch die Entscheidung des Senats seine rechtlichen Interessen berührt werden.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.