OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS

§ 3 Nr. 3 PflVG läßt die Hemmung des Verjährungsablaufes nur bis zur (schriftlichen) Entscheidung des …

Zivilrecht

Leitsatz

§ 3 Nr. 3 PflVG läßt die Hemmung des Verjährungsablaufes nur bis zur (schriftlichen) Entscheidung des Versicherers über den angemeldeten Anspruch dauern. Anschließend erhobene Einwendungen des Geschädigten bewirken nicht erneut eine Hemmung nach § 3 PflVG, es sei denn der Versicherer gibt zu erkennen, daß er an seiner Entscheidung nicht festhalten will.