VGH Hessen Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) Beschluss LS

Der Personalrat kann seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Personalrat kann seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die vertraglich vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses sei unzulässig. Eine mit dieser Begründung versehene Zustimmungsverweigerung löst die Fiktionswirkung des § 60 Abs. 2 Satz 4 HPVG aus.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024298