Der Personalrat kann seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Personalrat kann seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die vertraglich vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses sei unzulässig. Eine mit dieser Begründung versehene Zustimmungsverweigerung löst die Fiktionswirkung des § 60 Abs. 2 Satz 4 HPVG aus.
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