OVG Niedersachsen Urteil LS

Zum Begriff des "Wanderlagers".

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zum Begriff des "Wanderlagers".

2. Eine "öffentliche Ankündigung" im Sinne des § 56a GewO kann auch in der Weise erfolgen, daß Einladungen zu der Veranstaltung an örtliche Vereine zum Zwecke der Weitergabe an deren Mitglieder versandt werden.

3. Die Gewerbebehörden sind befugt, die Industrie- und Handelskammer über gewerberechtliche Untersagungsverfügungen zu unterrichten, auch wenn diese noch nicht unanfechtbar geworden sind.