EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Art. 21 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Auflagen der spanischen Behörden für die Beteiligten an einem Zusammenschluss, der für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt worden ist – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fumus boni iuris – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2007 (Sache COMP/M.4685 – Enel/Acciona/Endesa) in einem Verfahren nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24, S. 1)