OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS

Eine Remise, d. h. ein auf einer Seite offenes Gebäude, ist nicht unselbständiger Bestandteil des …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Eine Remise, d. h. ein auf einer Seite offenes Gebäude, ist nicht unselbständiger Bestandteil des hauptsächlich versicherten Wohngebäudes.

2. Umfaßt der Versicherungsvertrag nach einer Zusatzvereinbarung i. S. d. § 1 Nr. 3 VGB 88 auch "frei stehende, privat genutzte Nebengebäude (ausgenommen Garagen/Carports)...", so ist die Remise dann nicht mitversichert, wenn sie so gut wie ausschließlich im Rahmen des Gewerbebetriebs des VN, z. B. zur Lagerung, genutzt wird.