LG Landshut · BayernBerichtigungsbeschlusszitiert von 1
Berichtigung von Schreibfehler im Urteil KI-Titel
S. 319 ZPO · Schreibfehler · Berichtigungsbeschluss
Zivilrecht
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Landshut – 5. Zivilkammer – vom 23.10.2024 wird in den Entscheidungsgründen (Seite 12 des Urteils) wie folgt berichtigt:
„Die zulässige Klage ist unbegründet.“
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, S. 319 ZPO.