VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Aussenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, weil

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Aussenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, weil

a) die natürliche Eigenart der Landschaft gestört wird,

b) die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.