VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzte Bürgermeister (Oberbürgermeister) haben einen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzte Bürgermeister (Oberbürgermeister) haben einen Versorgungsanspruch gem. § 12 Gemeindewahlgesetz vom 15.12.1945 (GVBl. S. 7) i.d.F. des 2. Änd.Ges. vom 11.04.1946 (GVBl. S. 115) i.v.m. dem Gesetz Nr. 6 der Militärregierung vom 18.10.1945 "Befreiung von Vorschriften des deutschen Rechts durch Anordnung der Militärregierung".

2. Die Bestimmung des § 12 Gemeindewahlgesetz, daß ein besoldeter Bürgermeister, der von der Besatzungsmacht neu eingesetzt und nicht wiedergewählt wird, als nach Ablauf der regelmäßigen Wahlperiode nicht wiedergewählt gilt und von der Gemeinde, die ihm nach dem bisherigen Recht zustehenden Versorgungsbezüge erhält, ist so auszulegen, daß er durch dieses Gesetz zwar einen Versorgungsanspruch, jedoch nicht den Status eines Wahlbeamten erhält.

3. Der Begriff "Wahlbeamter" in Art. 2 des 3. Bes.Änd.Ges. vom 17.04.1962 muß so ausgelegt werden, daß nur durch Vertretungskörperschaften gewählte Beamte und nicht solche gemeint sind, die von den Besatzungsmächten ernannt wurden.