VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 1

Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes bei Verwaltungsmaßnahme KI-Titel

vorläufiger Rechtsschutz · Verwaltungsakt · Antrag abgelehnt · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

Gründe

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1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.