OLG Celle · Niedersachsen Beschluss

OLG Celle – 4 W 77/78

Zivilrecht Aufgehoben

Tenor

Der angefochtene Beschluß und der Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts Lüneburg vom 11. Mai 1978 werden aufgehoben.

Dem Meistbietenden wird der Zuschlag versagt.

Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Meistbietenden auferlegt.(1)

Beschwerdewert: 205.000 DM.