OLG Celle · Niedersachsen Beschluss
OLG Celle – 4 W 77/78
Zivilrecht ✓ Aufgehoben
Tenor
Der angefochtene Beschluß und der Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts Lüneburg vom 11. Mai 1978 werden aufgehoben.
Dem Meistbietenden wird der Zuschlag versagt.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Meistbietenden auferlegt.(1)
Beschwerdewert: 205.000 DM.