EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 4

Aufhebung der Ablehnung der Gemeinschaftswortmarke E KI-Titel

Gemeinschaftswortmarke · Ablehnung · Harmonisierungsamt · Markenrecht

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006-4) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Paul Hartmann AG.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006-4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

Angaben zur Rechtssache

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