VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Die §§ 23 ff. EGGVG und § 223 BRAO sind als umfassende Zuweisung aller öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die §§ 23 ff. EGGVG und § 223 BRAO sind als umfassende Zuweisung aller öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Justizbehörden auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts usw. und mit dem Berufsrecht der Rechtsanwälte an die ordentlichen Gerichte bzw. an den Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte zu verstehen.