Ist die individuelle Minderleistung eines Arbeitnehmers bereits bei der Vereinbarung des Arbeitsentgelts …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Ist die individuelle Minderleistung eines Arbeitnehmers bereits bei der Vereinbarung des Arbeitsentgelts entgeltmindernd berücksichtigt, kann dem Arbeitgeber ein Einarbeitungszuschuß nicht gewährt werden.
2. Das Erfordernis der Einarbeitung eines Berufsanfängers oder der Weiterbildung eines Arbeitnehmers, die überwiegend im betrieblichen Interesse liegt, begründet keine durch einen Einarbeitungszuschuß auszugleichende individuelle Minderleistung des Arbeitnehmers.