Durchführung eines Urteils des Gerichts
Koldo Gorostiaga Atxalandabaso gegen Europäisches Parlament
Durchführung eines Urteils des Gerichts – Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger, Koldo Gorostiaga Atxalandabaso, trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichterklärung der in Durchführung des Urteils des Gerichts vom 22. Dezember 2005, Gorostiaga Atxalandabaso/Parlament (T-146/04, Slg. 2005, II-5989), erlassenen Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 22. März 2006