EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 4

Durchführung eines Urteils des Gerichts

Koldo Gorostiaga Atxalandabaso gegen Europäisches Parlament

Durchführung eines Urteils des Gerichts – Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger, Koldo Gorostiaga Atxalandabaso, trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichterklärung der in Durchführung des Urteils des Gerichts vom 22. Dezember 2005, Gorostiaga Atxalandabaso/Parlament (T-146/04, Slg. 2005, II-5989), erlassenen Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 22. März 2006