EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 4

Verordnung (EG) Nr. 316/2004

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 316/2004 – Gemeinsame Marktordnung für Wein – Schutz traditioneller Begriffe – Änderung der Klassifizierung bestimmter ergänzender traditioneller Begriffe – Verwendung bei der Etikettierung von aus Drittländern stammenden Weinen – Verfahrensfehler – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – TRIPS-Übereinkommen

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 316/2004 der Kommission vom 20. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse (ABl. L 55, S. 16), soweit sie die Artikel 24, 36 und 37 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 der Kommission vom 29. April 2002 (ABl. L 118, S. 1) über den Schutz der traditionellen Begriffe ändert