LG Düsseldorf – 4a O 78/13
Zivilrecht
Tenor
I. Die Klägerin wird mit ihren im vorliegenden Klageverfahren geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz und Rückruf wegen Verletzung des Gebrauchsmusters DE A abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird auf 230.000,-- EUR festgesetzt.