BGH 5. Strafsenat Beschluss

Verneinung der Notwehr bei körperlichen Angriffen durch Angeklagten KI-Titel

BGH, Beschluss vom 11. Februar 2025 - 5 StR 669/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 25. Juli 2024 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Der Senat bemerkt ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts:

Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu entnehmen, dass die körperlichen Attacken durchweg vom Angeklagten ausgingen. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht mangels Verteidigungswillen ein Handeln des Angeklagten in Notwehr oder Nothilfe verneint hat.

Cirener Gericke Köhler

Resch von Häfen