Eine Maschinenhalle für ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen kann in einem faktischen Dorfgebiet zulässig …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Eine Maschinenhalle für ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen kann in einem faktischen Dorfgebiet zulässig sein.
2. Ist der Vorderlieger aufgrund eines zivilgerichtlichen Urteils zur Duldung eines Notweges verpflichtet, verletzt die für das Hinterliegergrundstück erteilte Baugenehmigung den Vorderlieger nicht in seinen Rechten.