Freiberufliche Hebamme - Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - geringfügige Tätigkeit: 1. Eine …
Sozialrecht
Leitsatz
Freiberufliche Hebamme - Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - geringfügige Tätigkeit: 1. Eine Befreiung einer freiberuflich tätigen Hebamme von der Versicherungspflicht kommt auch dann in Betracht, wenn sie bis zum Inkrafttreten des Hebammengesetzes wegen geringfügiger Tätigkeit versicherungsfrei war und auch weiterhin nur in geringfügigem Umfang tätig ist.