OLG Brandenburg 4. Zivilsenat Beschluss

Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit KI-Titel

Berichtigung von Urteilen · Tenorberichtigung · Formfehler

Zivilrecht

Tenor

Der Tenor des am 21.02.2024 verkündeten Urteils wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit unter Ziffer 1 dahingehend berichtigt, dass es heißen muss „Auf die Berufung des Beklagten...“.