Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden
Gerolf Annemans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Nichtigkeitsklage – Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden – Verordnung (EG) Nr. 773/2004 – Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer – Einrede der Unzulässigkeit – Vorbereitende Maßnahme – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Herr Annemans trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 5. September 2005 in der Sache COMP/39.225 enthalten sein soll, das sich auf die von Gerolf Annemans gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) bei der Kommission eingereichte Beschwerde bezieht