EuG Vierte Kammer Urteil

Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden

Gerolf Annemans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden – Verordnung (EG) Nr. 773/2004 – Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer – Einrede der Unzulässigkeit – Vorbereitende Maßnahme – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Herr Annemans trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 5. September 2005 in der Sache COMP/39.225 enthalten sein soll, das sich auf die von Gerolf Annemans gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) bei der Kommission eingereichte Beschwerde bezieht