OVG Niedersachsen Urteil LS

Eine Regelung in der Abwasserbeseitigungssatzung, wonach ein Grundstück vom Anschluß- und Benutzungszwang nur …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Regelung in der Abwasserbeseitigungssatzung, wonach ein Grundstück vom Anschluß- und Benutzungszwang nur bei einer Freistellung der Gemeinde von deren Abwasserbeseitigungspflicht befreit werden kann, ist höchstens bis zum 31. Dezember 1998 wirksam.