EuG Achte Kammer Beschluss

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Vitality

Dimos Kerateas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Vitality – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 5611 der Kommission vom 22. Dezember 2004 über die Gewährung einer Beihilfe des Kohäsionsfonds für die Verwirklichung eines Abfallbewirtschaftungsvorhabens in der Region Attika (Griechenland)