LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Kostenauferlegung bei Rücknahme der Beschwerde KI-Titel

Kosten der Beschwerde · ZPO § 516 Abs. 3 · Rücknahme der Beschwerde · Streitwert

Zivilrecht

Tenor

werden dem Beklagten, nachdem er die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2010 zurückgenommen hat, die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streitwert von 2.500,-- Euro auferlegt, § 516 Abs. 3 ZPO analog (BgH LM § 515 ZPO Nr. 1).

Gründe

1

Landgericht,21. Zivilkammer

2

Die Einzelrichterin:

A. Richterin am Landgericht | |

4

Beglaubigt B., Justizbeschäftigte