LG Köln · Nordrhein-Westfalen 14. Zivilkammer Urteil

LG Köln – 14 O 24/18

Zivilrecht Aufgehoben

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 23.01.2018, Az.: 14 O 24/18, wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.