OLG Nürnberg · Bayern Berichtigungsbeschluss

Berichtigung des Verkündungsdatums eines Endurteils KI-Titel

Berichtigung · ZPO § 319 Abs. 1 · Verkündungsfehler · Schreibversehen

Zivilrecht

Tenor

Der Verkündungsvermerk des am 12.07.2022 verkündeten Endurteils des Oberlandesgerichts Nürnberg – 3. Zivilsenat und Kartellsenat – wird dahingehend berichtigt, dass die Verkündung nicht am 05.07.2022, sondern am 12.07.2022 stattgefunden hat.

Der Verkündungsvermerk lautet daher nunmehr wie folgt:

Verkündet am 12.07.2022

Gründe

1

Ausweislich des Verkündungsprotokolls des Senats vom 12.07.2022 wurde das Endurteil am 12.07.2022 und nicht am 05.07.2022 verkündet. Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, welches hiermit – im Einvernehmen mit den Parteivertretern – im Wege der Berichtigung, § 319 Abs. 1 ZPO, korrigiert wird.