Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals ist auch das Maß der Beeinträchtigung des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals ist auch das Maß der Beeinträchtigung des Denkmals ins Verhältnis zu den Nachteilen zu setzen, die dem Eigentümer aus der Versagung der Genehmigung erwachsen würden.