OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 6

Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals ist auch das Maß der Beeinträchtigung des …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals ist auch das Maß der Beeinträchtigung des Denkmals ins Verhältnis zu den Nachteilen zu setzen, die dem Eigentümer aus der Versagung der Genehmigung erwachsen würden.