Hat der Versicherungsnehmer vor Beginn der Schweißarbeiten für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen …
Zivilrecht
Leitsatz
Hat der Versicherungsnehmer vor Beginn der Schweißarbeiten für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen - Bereitstellen von Wassereimer, Feuerlöscher, Asbestdecke und nassem Lappen - gesorgt, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.