VerfG Potsdam · Brandenburg Beschluss

Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Verfassungsgerichtsgesetz · Einstweilige Anordnung

Verfassungsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 27. Februar 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt worden sind.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.