EuG Vierte Kammer Beschluss

Europäischer Sozialfonds – Einziehung von Forderungen der Gemeinschaften im Wege der Verrechnung

Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Europäischer Sozialfonds – Einziehung von Forderungen der Gemeinschaften im Wege der Verrechnung – Verjährung – Verzugszinsen – Nichtigkeitsklage – Einrede der Unzulässigkeit – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die in deren Schreiben vom 19. Januar 2005 enthalten sein soll, mit dem sie die Schreiben des Königreichs Belgien über die an verschiedene belgische Einrichtungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds überwiesenen Mittel beantwortet hat