Sieht ein Tarifvertrag bzw eine darauf beruhende Betriebsvereinbarung (hier: für die …
Sozialrecht
Leitsatz
Sieht ein Tarifvertrag bzw eine darauf beruhende Betriebsvereinbarung (hier: für die Oberweser-Dampfschiffahrt GmbH) für Teile des Jahres unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten vor (Mai - September 70 Wochenstunden - für die restlichen Monate 40 Wochenstunden), ist zur Bestimmung der Wochenarbeitszeit der rechnerische Jahresdurchschnitt zu errechnen, auch wenn der Bemessungszeitraum vollständig in der Hochsaison (70 Wochenstunden) liegt.