Das Urteil vom 31.01.2003 war gem. § 319 ZPO zu berichtigen
Arbeitsrecht Abgeändert
Tenor
wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31.01.2003 15 Sa 1927/02 auf Seite 18 insoweit geändert, als Ziffer 8 Satz 1 wie folgt gefasst wird:
8. Soweit der Kläger im Berufungsverfahren die Klage erweitert hat und nunmehr auch die streitige Zuwendung für das Jahr 2002 geltend macht, ist die darin zu sehende Klageänderung gem. § 533 ZPO als zulässig anzusehen."
Gründe
1
Das Urteil vom 31.01.2003 war gem. § 319 ZPO zu berichtigen. Soweit es in Ziffer 8 Satz 1 der Urteilsgründe heißt, die Klageänderung sei als "unzulässig" anzusehen, handelt es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.
2
Hamm, den 16.05.2003
3
Das Landesarbeitsgericht
4
Der Vorsitzende der 15. Kammer
5
gez.: Dr. Y
6
Vorsitzender Richter
7
am Landesarbeitsgericht