Hessischer Staatsgerichtshof – Zulässigkeit der Grundrechtsklage
Hessischer Staatsgerichtshof - Zulässigkeit der Grundrechtsklage
Verfassungsrecht
Leitsatz
Mit der Grundrechtsklage gegenüber der in einem sozialgerichtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung kann der Staatsgerichtshof nur angerufen werden, wenn ein Sozialgericht des Landes Hessen oder das Hessische Landessozialgericht in letzter Instanz entschieden hat.
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