OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Die unzureichende Wohnraumsituation in einem sog "Kirchenasyl" begründet keinen Anspruch auf Duldung.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die unzureichende Wohnraumsituation in einem sog "Kirchenasyl" begründet keinen Anspruch auf Duldung.