Die unzureichende Wohnraumsituation in einem sog "Kirchenasyl" begründet keinen Anspruch auf Duldung.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die unzureichende Wohnraumsituation in einem sog "Kirchenasyl" begründet keinen Anspruch auf Duldung.
Die unzureichende Wohnraumsituation in einem sog "Kirchenasyl" begründet keinen Anspruch auf Duldung.