Der lebensmittelrechtliche Hygieneschutz gebietet es nicht, ein mit einem sterilen Kunststoffdarm umhülltes …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der lebensmittelrechtliche Hygieneschutz gebietet es nicht, ein mit einem sterilen Kunststoffdarm umhülltes und in diesem haltbar gemachtes Wurstprodukt mit einer Zweitverpackung in Form eines Griffschutzes zu versehen.