EuG Zweite Kammer Beschluss

Vogelgrippe – Sondermaßnahmen zur Stützung des Eiermarktes

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vogelgrippe – Sondermaßnahmen zur Stützung des Eiermarktes – Unterbleiben von Sondermaßnahmen zur Stützung des Geflügelfleischmarktes – Nichtigkeitsklage – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2102/2004 der Kommission vom 9. Dezember 2004 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eiermarktes in Italien (ABl. L 365, S. 10), soweit sie keine Sondermaßnahmen zur Stützung des Geflügelfleischmarktes im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch (ABl. L 282, S. 77) vorsieht