OLG Frankfurt am Main · Hessen 2. Strafsenat Beschluss

Verwerfung der Revision gegen Verurteilung wegen Sachbeschädigung

Strafrecht

Tenor

Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf das Revisionsvorbringen und die Gegenerklärung hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

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