Ist die Führung eines Fahrtenbuchs als Auflage angeordnet, so muß die Verkehrsbehörde prüfen, ob die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ist die Führung eines Fahrtenbuchs als Auflage angeordnet, so muß die Verkehrsbehörde prüfen, ob die vorgenommenen Ermittlungen gegen den Betroffenen nach Art und Umfang derart durchgeführt wurden, daß ihre Erfolglosigkeit eine angemessene Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage ist.
2. Ist der Fahrzeughalter erst am 12. Tag nach dem Verkehrsverstoß in Kenntnis gesetzt worden, so kann in der Regel die Führung eines Fahrtenbuches nicht angeordnet werden.