LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Kindererziehungszeiten können einer Großmutter anstelle der leiblichen Mutter ua nur dann angerechnet werden …

Sozialrecht

Leitsatz

Kindererziehungszeiten können einer Großmutter anstelle der leiblichen Mutter ua nur dann angerechnet werden, wenn das Pflegeverhältnis zum Enkel von Anfang an auf Dauer, dh mindestens auf mehrere Jahre, angelegt ist.