Kindererziehungszeiten können einer Großmutter anstelle der leiblichen Mutter ua nur dann angerechnet werden …
Sozialrecht
Leitsatz
Kindererziehungszeiten können einer Großmutter anstelle der leiblichen Mutter ua nur dann angerechnet werden, wenn das Pflegeverhältnis zum Enkel von Anfang an auf Dauer, dh mindestens auf mehrere Jahre, angelegt ist.