Zur Frage, ob ein Gefreiter, der in einem Bundeswehrfahrzeug mitfährt, dies aber nicht selbst führen darf …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage, ob ein Gefreiter, der in einem Bundeswehrfahrzeug mitfährt, dies aber nicht selbst führen darf, eine zum Schadensersatz verpflichtende Dienstpflichtverletzung durch "psychische Beihilfe" begehrt, indem er es unterläßt, den eingeteilten Fahrer - einen anderen Gefreiten -, der Bier getrunken hat, daran zu hindern, das Fahrzeug zu führen und einen nach dem Fahrbefehl nicht gestatteten Abstecher zu machen, bei dem es zu einem Unfall gekommen ist.