Einstufung des Betreuers in Vergütungstabelle KI-Titel
Betreuervergütung · Justizverwaltungsakt · Vergütungstabelle
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Betreuers hat der Betreuer stets zunächst (nicht durch die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts) durch Justizverwaltungsakt(e) eine gerichtliche Entscheidung über seine (aktuelle) Einstufung in die Vergütungstabelle (A, B oder C) herbeizuführen (Bohnert, Beck-online Kommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, § 8 VBVG Rn. 48 ff.).